Zeit bei Freunden

Sommerzeit

Eine Woche Allgäu, so wie sie sein soll.

7 Nächte bleiben – nur 6 bezahlen.
Wenn die Woche rast, hier hält sie an.

angebot ansehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)

Bitte beachten Sie: Bei bestimmten Preisen oder Arrangements können abweichende Garantiebedingungen zum Beispiel durch Vorauszahlung gelten. Bei bestimmten Raten erfolgt keine Rückzahlung. Bitte lesen Sie daher die Preisinformation sorgfältig.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Im Hotel Franks gilt demnach wie folgt: 4 bis 14 Tage vor Anreise 30 Prozent des gesamten Aufenthaltes und bis 3 Tage vor Anreise 80 Prozent des gesamten Aufenthaltes.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

8. Aufgrund der Produktvielfalt der einzelnen Hersteller ist es möglich, dass es zu Kreuzkontaminationen kommt und auch Anteile von nicht aufgeführten Zusatzstoffen in den Produkten enthalten sind. In der Küche des Hotels werden keine Zusatzstoffe direkt zugesetzt. Das Hotel kann jedoch nicht ausschließen, dass es bei der Zusammenführung von verschiedenen Speisenkomponenten bei der Zubereitung von Speisen und/oder Getränken zu Kreuzkontaminationen kommt. Das Hotel kann somit nicht gewährleisten, dass in den angebotenen Speisen und/oder Getränken, neben den gekennzeichneten Zusatzstoffen, nicht noch weitere Zusatzstoffe vorhanden sind. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der in den Informationen des Hotels aufgeführten Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Allergene etc. bei den vom Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke und übernimmt auch keine Haftung für allergische und/oder andere gesundheitliche Reaktionen beim Verzehr der vom Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke.

Bitte teilen Sie uns Ihre Unverträglichkeiten oder Allergien bei der Anfrage mit.

WISSENSWERtes

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!