Zeit bei Freunden

Bergherbst im Franks

Wandern oder Wellness? Freuen Sie sich auf Ihre Herbstauszeit im Allgäu und lernen Sie das Franks mit vielen neuen Highlights wie die RoCo-Bar oder unseren Infinitypool kennen.

Seit September krönt zudem das neue luxuriöse GipfelSpa die obersten Etagen des Hotels. Entspannen Sie in zwei Onsen-Pools unter freiem Himmel auf der Dachterrasse mit traumhaftem Blick auf die Oberstdorfer Berge.

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Bis bald, 
Ihre Gastgeber

Familie Frank

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)

Bitte beachten Sie: Bei bestimmten Preisen oder Arrangements können abweichende Garantiebedingungen zum Beispiel durch Vorauszahlung gelten. Bei bestimmten Raten erfolgt keine Rückzahlung. Bitte lesen Sie daher die Preisinformation sorgfältig.

Hinweis zu COVID-19: Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Im Hotel Franks gilt demnach wie folgt: 4 bis 14 Tage vor Anreise 30 Prozent des gesamten Aufenthaltes und bis 3 Tage vor Anreise 80 Prozent des gesamten Aufenthaltes.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

WISSENSWERtes

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